Die pflegerischen DKG Fachweiterbildungen sind nach den DKG-Richtlinien vom 29.09.2015 modular aufgebaut. Module bezeichnen einen Verbund von Lehrveranstaltungen, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Ein Modul ist damit eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzen kann und jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Seit 2015 sind alle DKG-Fachweiterbildungen grundlegend in Basismodule und Fachmodule getrennt.
Theoretischer Teil der Weiterbildung
Zwei Basismodule bieten eine grundlegende Orientierung für die Fachgebiete der DKG-Weiterbildungen und bilden insgesamt 200 von 720 Stunden der theoretischen Weiterbildung ab. Sie sind die Grundlage aller in der DKG-Empfehlung genannten Weiterbildungen.
Die fünf Fachmodule bilden die fachspezifischen Aufgaben der Pflegenden. Sie orientieren sich an den typischen Aufgabenstellungen Pflegender in den jeweiligen Fachgebieten und umfassen 520 der insgesamt 720 Stunden der theoretischen Ausbildung.
Praktischer Teil der Weiterbildung
Sinn und Zweck der praktischen Weiterbildung sind der Transfer theoretischer Inhalte in die Praxis sowie die Förderung und Vertiefung praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen. Praktische Einsätze mit mindestens 500 Stunden konservativer Intensivpflege 500 Stunden operativer Intensivpflege 500 Stunden Anästhesie und 300 Stunden in anderen Bereichen
Leistungsnachweise und Abschlussprüfungen
Die Basis- und Fachmodule schließen jeweils mit einer separaten Modulprüfung ab. Es erfolgen mindestens drei praktische Leistungsnachweise. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.