Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den
§§ 1, 58 oder 64 PflBG oder nach § 3 HebG und mindestens
eine 1-jährige Berufserfahrung in diesem Berufsfeld.
Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung kann die zuständige
Behörde Personen, die die Anforderungen nach Satz 1 nicht
erfüllen, zur Weiterbildung zulassen, wenn für diese Personen
vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden können.
AnmeldungFür die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis über den Berufsabschluss
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Nachweis über eine mind. 1-jährige Berufserfahrung in einem der o.g. Berufe
Für eine Anmeldung füllen Sie bitte das untenstehende Anmeldeformular aus.